Soldatenbesoldung

Amtsangemessene Alimentation

Wo steht das Verfahren, wer ist betroffen, und was folgt daraus für Bundesbeamte und Soldaten? Diese Seite hält den Stand fest und verweist auf die beiden Werkzeuge dazu: die Betroffenheitsprüfung und den Musterwiderspruch.

Stand 6. September 2026 Referentenentwurf des Bundesalimentationsgesetzes (BAlimentG), kein Kabinettsbeschluss, nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Bezüge werden bis dahin unter Vorbehalt gezahlt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Alimentation von Bund und Ländern mehrfach als zu niedrig beanstandet. Der Bund arbeitet an einer Neuregelung. Solange sie nicht in Kraft ist, bleibt offen, wie viel am Ende nachgezahlt wird. Diese Seite trennt, was gilt, von dem, was Entwurf ist.

Wie es dazu kam — die Zeitleiste

  1. 4. Mai 2020 BVerfG, 2 BvL 4/18 u. a.

    Das Bundesverfassungsgericht konkretisiert die Maßstäbe der amtsangemessenen Alimentation, darunter den Mindestabstand von 15 Prozent zur Grundsicherung, und stellt fest, dass Bund und Länder ihre Alimentationspflicht verletzt haben. Maßgeblich ist das Nettoeinkommen.

  2. 17. September 2025 BVerfG, 2 BvL 20/17 u. a.

    Die Berliner A-Besoldung der Jahre 2008 bis 2020 ist überwiegend verfassungswidrig. Das Gericht entwickelt den Maßstab fort: Als absolute Untergrenze dient nun eine Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens. Das 15-Prozent-Mindestabstandsgebot bleibt als zusätzlicher Prüfparameter bestehen. Frist zur Neuregelung: 31. März 2027.

  3. 14. April 2026 Referentenentwurf BAlimentG

    Das Bundesinnenministerium legt den Entwurf eines Bundesalimentations­gesetzes vor. Er überträgt den Tarifabschluss vom 6. April 2025 auf den öffentlichen Dienst und soll die Vorgaben der Karlsruher Beschlüsse ab dem Jahr 2021 umsetzen.

  4. seit April 2026 Ressort- und Verbändeabstimmung

    Der Entwurf steht in der Abstimmung. Umstritten ist vor allem die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens in der Mindestbesoldung, die Gewerkschaften und Verbände für verfassungswidrig halten. Ein Kabinettsbeschluss steht aus; eine Verkündung ist nicht erfolgt.

Die Abschlagszahlungen

Was gezahlt wird

Das Bundeskabinett beschloss am 3. September 2025, die Bezüge im Vorgriff auf die Tarifübertragung anzuheben: um 3,0 Prozent rückwirkend zum 1. April 2025, mindestens aber 110 Euro im Monat. Ausgezahlt wurde der Abschlag ab der Bezügezahlung im Dezember 2025. Eine zweite Stufe von 2,8 Prozent folgt zum 1. Mai 2026.

Warum „unter Vorbehalt"

Die Anhebung ist ein Abschlag, keine abschließende Regelung. Erst das Bundesalimentationsgesetz legt fest, wie die amtsangemessene Alimentation für die zurückliegenden Jahre hergestellt und was gegebenenfalls nachgezahlt wird. Bis dahin steht die Zahlung ausdrücklich unter Vorbehalt.

Was noch offen ist

Ein bezifferter Nachzahlungsbetrag lässt sich amtlich noch nicht angeben. Die in Presse und Foren kursierenden Spannen sind Schätzungen, keine festgesetzten Werte. Ob und in welcher Höhe nachgezahlt wird, entscheidet sich mit dem Gesetz.

Wer betroffen ist

Die Frage der amtsangemessenen Alimentation betrifft nicht nur einzelne Gruppen, sondern die Bundesbesoldung insgesamt:

Aktive

Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie Richterinnen und Richter des Bundes.

Versorgung

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, deren Ruhegehalt sich aus den früheren Bezügen ableitet.

Postnachfolge und Bahn

Die Beamtinnen und Beamten bei Bahn, Post, Telekom und Postbank, die weiterhin nach Bundesrecht besoldet werden.

Besonders ins Gewicht fällt die Frage in den unteren Besoldungsgruppen und bei Familien mit mehreren Kindern: Dort kommt die Nettoalimentation dem Grundsicherungsniveau am nächsten, weshalb das Bundesverfassungsgericht den Abstand hier ausdrücklich betont hat.

Zwei Werkzeuge dazu

Betroffenheitsprüfung

Ordnet Ihre Konstellation sachlich ein: ob Sie zum betroffenen Kreis gehören, für welche Jahre und ob die Betroffenheit nach dem Mindestabstandsgebot voraussichtlich erhöht ist. Ohne erfundene Euro-Summe.

Zur Betroffenheitsprüfung

Musterwiderspruch

Erzeugt aus Ihren Angaben ein fertiges Schreiben zum Ausdrucken. Vorlage und Ausfüllhilfe, keine Einzelfallbewertung. Die Frist läuft zum Jahresende.

Zum Musterwiderspruch

Quellen

Diese Seite gibt den öffentlich zugänglichen Verfahrensstand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzeswortlaut nach Verkündung sowie Ihre Bezügemitteilung.