Soldatenbesoldung

Erfahrungsstufen

Wann steigen Sie in die nächste Stufe auf, was bringt der Sprung in Euro — und welche Zeiten vor dem Dienst werden angerechnet? Gerechnet nach §§ 27 und 28 BBesG.

01 Dienstverhältnis

Beginn des Dienstverhältnisses, für das Besoldung gezahlt wird.

Gegen den Gesetzestext geprüft: Nach § 27 Abs. 3 S. 2 BBesG laufen die Stufen 5 bis 7 bei Mannschaften je drei statt vier Jahre — ein Mannschaftssoldat erreicht Stufe 6 daher schon nach 14 Dienstjahren, Unteroffiziere und Offiziere erst nach 15.

02 Anerkannte Vordienstzeiten

Zeiten nach § 28 BBesG, die bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeit anerkannt werden. Sie verschieben den Start nach oben. Die Summe wird auf volle Monate aufgerundet; derselbe Zeitraum zählt nur einmal.

03 Unterbrechungen

Verzögern den Aufstieg um diese Zeiten (§ 27 Abs. 3 S. 3 BBesG). Nicht dazu zählen Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten, Beurlaubungen im dienstlichen Interesse und Zeiten nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz (§ 28 Abs. 5 BBesG).

Ihr Stufenverlauf

Alle Aufstiege mit Datum und Grundgehalt der gewählten Besoldungsgruppe. Die bereits erreichten Stufen sind hervorgehoben.

Termine der Erfahrungsstufen

Wie gerechnet wird

Beginn der Erfahrungszeit

Die Stufe wird mit Wirkung vom Ersten des Monats festgesetzt, in dem die Ernennung wirksam wird (§ 27 Abs. 2 BBesG). Wer am 20. eines Monats ernannt wird, gewinnt dadurch rückwirkend fast drei Wochen.

Laufzeiten der Stufen

Zwei Jahre in Stufe 1, je drei Jahre in den Stufen 2 bis 4, je vier Jahre in den Stufen 5 bis 7 (§ 27 Abs. 3 BBesG). In den Laufbahnen der Mannschaften verkürzen sich die letzten drei Abschnitte auf je drei Jahre. Von Stufe 1 bis Stufe 8 sind das 23 Jahre, bei Mannschaften 20 Jahre.

Vordienstzeiten

§ 28 BBesG zählt auf, was bei der ersten Stufenfestsetzung anerkannt wird — von früheren Soldatenverhältnissen über gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten bis zu Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten. Die Zeiten werden addiert und auf volle Monate aufgerundet.

Was den Aufstieg bremst

Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge verzögern den Aufstieg (§ 27 Abs. 3 S. 3 BBesG). Ebenso bleibt in der Stufe stehen, wessen Leistungen nicht den Anforderungen entsprechen (§ 27 Abs. 4 BBesG) — umgekehrt gibt es bei dauerhaft herausragender Leistung die Leistungsstufe.

Der Rechner bildet den Regelfall ab. Über die Anerkennung von Vordienstzeiten entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall; Leistungsstufen, Hemmungen und Sonderfälle sind nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist Ihre Stufenfestsetzung.

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