Brutto und Netto je Erfahrungsstufe
| Stufe | Brutto | Netto |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 5.343,23 € | 4.064,32 € |
| Stufe 2 | 5.598,03 € | 4.216,95 € |
| Stufe 3 | 5.851,33 € | 4.366,00 € |
| Stufe 4 | 6.106,15 € | 4.513,90 € |
| Stufe 5 | 6.281,51 € | 4.615,60 € |
| Stufe 6 | 6.458,41 € | 4.712,98 € |
| Stufe 7 | 6.633,75 € | 4.805,88 € |
| Stufe 8 | 6.806,11 € | 4.897,21 € |
Stand: Besoldungstabelle ab 01.05.2026, Monatsbeträge. Brutto: Grundgehalt, ohne Familienzuschlag und Stellenzulagen. Netto: Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, ohne Beitrag zur Pflegeversicherung, also so, wie der Rechner unten voreingestellt ist. Für den eigenen Fall die Angaben im Rechner ändern.
Netto-Rechner für Stabshauptmann
Zulagen
Die Amtszulage gehört beim Stabshauptmann nicht zu jedem Dienstposten. Sie wird nur in herausgehobenen Funktionen gezahlt und beträgt 398,38 € im Monat. Im Rechner schaltet man sie deshalb gesondert zu. Ohne sie gilt das Grundgehalt der Tabelle.
Der Erhöhungsbetrag für Offiziere wird nur in den Besoldungsgruppen A 9 und A 10 gezahlt, in A 13 gibt es ihn nicht.
Als Stellenzulage kommt zum Beispiel die Zulage für militärische Führungsfunktionen in Frage, die bis zur Besoldungsgruppe A 14 gezahlt wird. Sie beträgt für einen Kompaniechef oder in vergleichbarer Funktion 150,00 € im Monat, für einen Zugführer oder in vergleichbarer Funktion 130,00 €. Neben einer anderen Stellenzulage wird sie nur gezahlt, soweit sie diese übersteigt. Weitere Zulagen hängen von der Verwendung ab, bei der Marine etwa der maritime Bereich mit 350,00 € für die Besatzung in Dienst gestellter seegehender Schiffe.
Beförderung
Der Stabshauptmann ist der Dienstgrad der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in A 13. Man erreicht ihn aus dem Hauptmann, frühestens 15 Jahre nach der Ernennung zum Leutnant und sechs Jahre nach der Ernennung zum Hauptmann (§ 46 Abs. 2 SLV, A-1340/49 Nr. 2032). Die verkürzten Fristen des Beförderungsrechners betragen 14½ Jahre und 5½ Jahre. Wer als Oberleutnant eingestellt wurde, braucht statt 180 nur 168 Monate seit der Ernennung zum Leutnant, wer als Hauptmann eingestellt wurde, 120.
Maßgeblich ist in dieser Laufbahn die Ernennung zum Leutnant. Der Aufstieg erfolgt aus der Laufbahngruppe der Unteroffiziere. Eine weitere Beförderung nach dem Stabshauptmann weist der Beförderungsrechner nicht aus. Die Fristen begründen keinen Anspruch: Entscheidend bleiben ein besetzbarer Dienstposten, Eignung, Befähigung und Leistung, verbindlich ist die Entscheidung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle.
Häufige Fragen
Erhält jeder Stabshauptmann die Amtszulage?
Nein. Sie wird nur in herausgehobenen Funktionen gezahlt. Ohne Amtszulage liegt das Grundgehalt in der Endstufe bei 6.806,11 €, mit ihr bei 7.204,49 €. Im Rechner steht dafür ein eigener Schalter, damit beide Fälle durchgerechnet werden können.
Wie unterscheidet sich der Stabshauptmann vom Major?
Beide stehen in A 13 und haben dieselbe Gehaltstabelle, in Stufe 1 sind das 5.343,23 €. Der Weg dorthin ist ein anderer: Der Stabshauptmann gehört zum militärfachlichen Dienst und kommt aus den Unteroffizieren, der Major ist Offizier des Truppendienstes. Eine Amtszulage von 398,38 € kennt nur der Stabshauptmann, und auch nur in herausgehobenen Funktionen.
Wie lange dauert der Weg vom Leutnant zum Stabshauptmann?
Frühestens 15 Jahre. Der Oberleutnant ist nach 30 Monaten seit der Ernennung zum Leutnant möglich, der Hauptmann nach 66 Monaten, der Stabshauptmann nach 180 Monaten (A-1340/49 Nr. 2032). Dazu kommen sechs Jahre als Hauptmann. Weil 66 Monate und 72 Monate zusammen erst 138 Monate ergeben, bestimmt die Frist von 180 Monaten seit dem Leutnant den frühesten Termin.
Ist der Stabskapitänleutnant genauso besoldet?
Ja. Stabskapitänleutnant ist die Bezeichnung bei der Marine für denselben Dienstgrad. Besoldungsgruppe, Grundgehalt und die Amtszulage in herausgehobenen Funktionen sind gleich. Unterschiede ergeben sich nur über Zulagen, etwa für den maritimen Bereich mit 700,00 € für die Besatzung in Dienst gestellter U-Boote.
Weiter
- Nächstniedriger Dienstgrad Hauptmann / Kapitänleutnant (A 11) Besoldungsgruppe A 11
- Rechner Besoldungsrechner Netto, Zulagen und Familienzuschlag
- Rechner Erfahrungsstufen Wann der nächste Stufenaufstieg kommt
- Rechner Beförderung Fristen und Wartezeiten
Weiterführende Themen: Amtszulage, Befoerderung, Stellenzulagen
Quellen
-
BBesG, Anlage IV: Grundgehaltssätze der Bundesbesoldungsordnung A
Grundgehalt je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe.
gesetze-im-internet.de -
BBesG, Anlage IX: Amtszulagen
Höhe der Amtszulagen je Besoldungsgruppe.
gesetze-im-internet.de -
§ 27 BBesG: Erfahrungsstufen
Aufstieg in den Stufen des Grundgehalts nach Erfahrungszeit.
gesetze-im-internet.de -
Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
Laufbahnen und Dienstzeiten für die Beförderung.
gesetze-im-internet.de -
Allgemeine Regelung A-1340/49
Fristen für die Beförderung in der Personalführung der Bundeswehr.
Diese Seite gibt die Besoldungstabelle ab 01.05.2026 wieder und ersetzt keine Beratung. Maßgeblich ist die Bezügemitteilung.