Brutto und Netto je Erfahrungsstufe
| Stufe | Brutto | Netto |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 2.994,57 € | 2.530,41 € |
| Stufe 2 | 3.083,33 € | 2.592,50 € |
| Stufe 3 | 3.154,62 € | 2.642,21 € |
| Stufe 4 | 3.224,49 € | 2.690,66 € |
| Stufe 5 | 3.294,37 € | 2.738,96 € |
| Stufe 6 | 3.365,67 € | 2.787,92 € |
| Stufe 7 | 3.435,48 € | 2.835,82 € |
| Stufe 8 | 3.503,89 € | 2.882,48 € |
Stand: Besoldungstabelle ab 01.05.2026, Monatsbeträge. Brutto: Grundgehalt und Amtszulage (52,65 €), ohne Familienzuschlag und Stellenzulagen. Netto: Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, ohne Beitrag zur Pflegeversicherung, also so, wie der Rechner unten voreingestellt ist. Für den eigenen Fall die Angaben im Rechner ändern.
Netto-Rechner für Oberstabsgefreiter
Zulagen
Die Amtszulage gehört in A 5 zum Dienstgrad des Oberstabsgefreiten und beträgt 52,65 € im Monat. Der Stabsgefreite in derselben Besoldungsgruppe erhält sie nicht. Der Rechner berücksichtigt sie beim Oberstabsgefreiten automatisch.
Stellenzulagen sind an die Verwendung gebunden. Als Zugführer erhält man die Zulage für militärische Führungsfunktionen mit 130,00 € im Monat, als Gruppen- oder Truppführer mit 100,00 €. Trifft sie mit einer anderen Stellenzulage zusammen, wird sie nur gezahlt, soweit sie die andere übersteigt. Die Zulage für Kompaniefeldwebel ist auf A 7 bis A 9 beschränkt und kommt hier nicht in Frage.
Im luftfahrttechnischen Bereich sieht die Zulage für Prüf- und freigabeberechtigtes Personal 150,00 € im Monat vor. Für sonstige ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige ist die Zulage für fliegerische Verwendung mit 435,00 € vorgesehen. Für beide gelten Konkurrenzvorschriften gegenüber anderen Zulagen, die der Rechner einrechnet.
Beförderung
Zum Oberstabsgefreiten wird man aus dem Dienstgrad Stabsgefreiter befördert. Die Laufbahn der Mannschaften verlangt dafür 48 Monate Dienstzeit (§ 11 SLV). Ab dem Stabsgefreiten braucht jeder Dienstgrad außerdem ein Jahr im bisherigen Dienstgrad (A-1340/49 Nr. 2023). Für den Oberstabsgefreiten sind das vier Jahre Dienstzeit und mindestens ein Jahr als Stabsgefreiter.
Nächster Schritt ist der Korporal in A 6. Dafür sind sieben Jahre Dienstzeit und ein Jahr als Oberstabsgefreiter nötig. Wer zum frühestmöglichen Termin befördert wurde, bleibt bis dahin drei Jahre Oberstabsgefreiter, denn die Dienstzeit von sieben Jahren dauert länger als das eine Jahr im Dienstgrad. Ein Anspruch auf Beförderung folgt aus den Fristen nicht, es braucht einen besetzbaren Dienstposten sowie Eignung, Befähigung und Leistung.
Häufige Fragen
Verdient ein Oberstabsgefreiter so viel wie ein Unteroffizier?
Beide stehen in A 5 und haben dieselbe Grundgehaltstabelle. Der Unterschied liegt in den Zuschlägen: Unteroffiziere erhalten in A 5 und A 6 einen Erhöhungsbetrag nach Anlage IV BBesG, den der Rechner nur für sie ansetzt. Der Oberstabsgefreite erhält dafür die Amtszulage von 52,65 €. Die Stufe richtet sich in beiden Fällen nach der Erfahrungszeit.
In welcher Stufe steht ein Oberstabsgefreiter nach der Beförderung?
Nach vier Jahren Erfahrungszeit steht man ohne anerkannte Vorzeiten in Stufe 2: Stufe 1 dauert zwei Jahre, Stufe 2 drei. Das Grundgehalt mit Amtszulage beträgt dort 3.083,33 €. Schon ein Jahr nach der Beförderung folgt Stufe 3 mit 3.154,62 €, wenn die Beförderung zum frühestmöglichen Termin erfolgte.
Was ändert sich finanziell bei der Beförderung zum Korporal?
Die Erfahrungsstufe bleibt gleich, nur die Tabelle wechselt von A 5 nach A 6. Der Korporal hat selbst keine Amtszulage; sie kommt erst mit dem Stabskorporal wieder hinzu. In Stufe 3 liegt der Oberstabsgefreite mit Amtszulage bei 3.154,62 €, der Korporal bei 3.208,20 €.
Warum liegt das Netto näher am Brutto als im Zivilberuf?
Soldatinnen und Soldaten zahlen weder Renten- noch Arbeitslosenversicherungsbeiträge, und eine gesetzliche Krankenversicherung gibt es nicht, weil die truppenärztliche Versorgung unentgeltlich ist. Was netto bleibt, hängt vor allem von Steuerklasse, Kindern und Pflegeversicherung ab. Ein Bruttovergleich mit der freien Wirtschaft führt deshalb leicht in die Irre; der Rechner oben zeigt das Netto für den Oberstabsgefreiten.
Weiter
- Nächstniedriger Dienstgrad Stabsgefreiter Besoldungsgruppe A 5
- Nächsthöherer Dienstgrad Korporal Besoldungsgruppe A 6
- Rechner Besoldungsrechner Netto, Zulagen und Familienzuschlag
- Rechner Erfahrungsstufen Wann der nächste Stufenaufstieg kommt
- Rechner Beförderung Fristen und Wartezeiten
Weiterführende Themen: Amtszulage, Familienzuschlag, Netto und abzuege
Quellen
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BBesG, Anlage IV: Grundgehaltssätze der Bundesbesoldungsordnung A
Grundgehalt je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe.
gesetze-im-internet.de -
BBesG, Anlage IX: Amtszulagen
Höhe der Amtszulagen je Besoldungsgruppe.
gesetze-im-internet.de -
§ 27 BBesG: Erfahrungsstufen
Aufstieg in den Stufen des Grundgehalts nach Erfahrungszeit.
gesetze-im-internet.de -
Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
Laufbahnen und Dienstzeiten für die Beförderung.
gesetze-im-internet.de -
Allgemeine Regelung A-1340/49
Fristen für die Beförderung in der Personalführung der Bundeswehr.
Diese Seite gibt die Besoldungstabelle ab 01.05.2026 wieder und ersetzt keine Beratung. Maßgeblich ist die Bezügemitteilung.