Brutto und Netto je Erfahrungsstufe
| Stufe | Brutto | Netto |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 2.921,59 € | 2.479,01 € |
| Stufe 2 | 2.992,87 € | 2.529,21 € |
| Stufe 3 | 3.064,16 € | 2.579,08 € |
| Stufe 4 | 3.120,89 € | 2.618,73 € |
| Stufe 5 | 3.177,66 € | 2.658,16 € |
| Stufe 6 | 3.234,42 € | 2.697,51 € |
| Stufe 7 | 3.291,15 € | 2.736,74 € |
| Stufe 8 | 3.343,56 € | 2.772,81 € |
Stand: Besoldungstabelle ab 01.05.2026, Monatsbeträge. Brutto: Grundgehalt, ohne Familienzuschlag und Stellenzulagen. Netto: Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, ohne Beitrag zur Pflegeversicherung, also so, wie der Rechner unten voreingestellt ist. Für den eigenen Fall die Angaben im Rechner ändern.
Netto-Rechner für Obergefreiter
Zulagen
Anders als beim Hauptgefreiten gehört zum Obergefreiten keine Amtszulage. Sie beträgt in der Besoldungsgruppe A 4 52,65 € im Monat und kommt erst mit dem nächsten Dienstgrad hinzu. Der Rechner setzt sie beim Obergefreiten deshalb nicht an.
Stellenzulagen hängen an der Verwendung. Wer als Gruppen- oder Truppführer eingesetzt ist, erhält die Zulage für militärische Führungsfunktionen mit 100,00 € im Monat; sie ist für Besoldungsgruppen bis A 14 vorgesehen. Die Zulage für Kompaniefeldwebel gibt es dagegen nur in A 7 bis A 9 und kommt für den Obergefreiten nicht in Frage.
Für vollzugspolizeiliche Aufgaben der Feldjäger sind 95,00 € nach einem Jahr und 228,00 € nach zwei Jahren Dienstzeit vorgesehen. Weitere Zulagen, etwa für den maritimen Bereich oder für fliegerische Verwendungen, richten sich ebenfalls nach dem Einsatz. Wenn mehrere Zulagen zusammentreffen, begrenzen Konkurrenzvorschriften die Auszahlung; der Rechner wendet sie an.
Beförderung
Zum Obergefreiten wird man aus dem Dienstgrad Gefreiter befördert. In der Laufbahn der Mannschaften genügt dafür eine Dienstzeit von sechs Monaten (§ 11 SLV); zum Gefreiten sind es drei Monate. Bis zum Hauptgefreiten hängt die Beförderung allein an der Dienstzeit, eine Mindestzeit im bisherigen Dienstgrad kommt noch nicht hinzu.
Nächster Schritt ist der Hauptgefreite, ebenfalls A 4, aber mit Amtszulage. Er setzt zwölf Monate Dienstzeit voraus. Zum Stabsgefreiten in A 5 sind es 36 Monate Dienstzeit und zusätzlich ein Jahr im bisherigen Dienstgrad (A-1340/49 Nr. 2023). Die Fristen sagen nur, ab wann eine Beförderung zulässig ist. Einen Anspruch begründen sie nicht: Dazu braucht es einen besetzbaren Dienstposten sowie Eignung, Befähigung und Leistung.
Häufige Fragen
Was unterscheidet den Obergefreiten vom Hauptgefreiten?
Beide stehen in A 4 und haben dasselbe Grundgehalt, in Stufe 1 sind das 2.921,59 €. Der Unterschied ist die Amtszulage von 52,65 €, die nur der Hauptgefreite erhält. Mit ihr liegt Stufe 1 bei 2.974,24 €. Zum Hauptgefreiten kommt man frühestens nach zwölf Monaten Dienstzeit.
In welcher Erfahrungsstufe steht ein Obergefreiter?
Die Stufe richtet sich nach der Erfahrungszeit, nicht nach dem Dienstgrad. Stufe 1 gilt ab dem Ersten des Monats der Ernennung und läuft zwei Jahre. Wer nach sechs Monaten Obergefreiter wird, steht also in Stufe 1 mit 2.921,59 €; Stufe 2 mit 2.992,87 € folgt nach zwei Jahren Erfahrungszeit. Anerkannte Vorzeiten nach § 28 BBesG können die Einstufung höher legen.
Gibt es für Obergefreite mit Kindern einen Erhöhungsbetrag beim Familienzuschlag?
Ja. In den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 kommt zum Familienzuschlag für Kinder ein Erhöhungsbetrag hinzu: 5,68 € für das erste Kind und ein weiterer Betrag für jedes weitere Kind. Der Rechner setzt ihn an, sobald Kinder eingetragen sind. Die übrigen Beträge des Familienzuschlags stehen im Ratgeber.
Wie geht es für Anwärter nach dem Obergefreiten weiter?
In der Laufbahn der Fachunteroffiziere ist der Obergefreite ebenfalls eine Station mit sechs Monaten Dienstzeit. Zum Unteroffizier in A 5 folgt der nächste Schritt nach zwölf Monaten Dienstzeit und neun Monaten seit der Ernennung zum Gefreiten, wenn die Fachunteroffizierprüfung bestanden ist (§ 14 SLV).
Weiter
- Nächstniedriger Dienstgrad Gefreiter Besoldungsgruppe A 3
- Nächsthöherer Dienstgrad Hauptgefreiter Besoldungsgruppe A 4
- Rechner Besoldungsrechner Netto, Zulagen und Familienzuschlag
- Rechner Erfahrungsstufen Wann der nächste Stufenaufstieg kommt
- Rechner Beförderung Fristen und Wartezeiten
Weiterführende Themen: Erfahrungsstufen, Familienzuschlag, Befoerderung
Quellen
-
BBesG, Anlage IV: Grundgehaltssätze der Bundesbesoldungsordnung A
Grundgehalt je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe.
gesetze-im-internet.de -
BBesG, Anlage IX: Amtszulagen
Höhe der Amtszulagen je Besoldungsgruppe.
gesetze-im-internet.de -
§ 27 BBesG: Erfahrungsstufen
Aufstieg in den Stufen des Grundgehalts nach Erfahrungszeit.
gesetze-im-internet.de -
Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
Laufbahnen und Dienstzeiten für die Beförderung.
gesetze-im-internet.de -
Allgemeine Regelung A-1340/49
Fristen für die Beförderung in der Personalführung der Bundeswehr.
Diese Seite gibt die Besoldungstabelle ab 01.05.2026 wieder und ersetzt keine Beratung. Maßgeblich ist die Bezügemitteilung.