Brutto und Netto je Erfahrungsstufe
| Stufe | Brutto | Netto |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.203,76 € | 2.676,26 € |
| Stufe 2 | 3.295,46 € | 2.739,71 € |
| Stufe 3 | 3.416,25 € | 2.822,67 € |
| Stufe 4 | 3.539,89 € | 2.906,98 € |
| Stufe 5 | 3.660,67 € | 2.988,67 € |
| Stufe 6 | 3.782,92 € | 3.070,76 € |
| Stufe 7 | 3.874,60 € | 3.131,94 € |
| Stufe 8 | 3.966,26 € | 3.192,76 € |
Stand: Besoldungstabelle ab 01.05.2026, Monatsbeträge. Brutto: Grundgehalt und Amtszulage (65,39 €), ohne Familienzuschlag und Stellenzulagen. Netto: Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, ohne Beitrag zur Pflegeversicherung, also so, wie der Rechner unten voreingestellt ist. Für den eigenen Fall die Angaben im Rechner ändern.
Netto-Rechner für Oberfeldwebel
Zulagen
Die Amtszulage gehört zum Amt des Oberfeldwebels. Sie beträgt 65,39 € im Monat und ist in der Tabelle oben in der dritten Spalte bereits eingerechnet. Feldwebel und Oberfeldwebel stehen beide in der Tabelle A 7; die Amtszulage ist der Unterschied in der Besoldung.
Stellenzulagen hängen wie beim Feldwebel von der Verwendung ab. Die Zulage für Kompaniefeldwebel, 135,00 € im Monat, steht Soldaten der Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 in dieser Funktion zu und damit auch dem Oberfeldwebel.
Für luftfahrttechnisches Prüf- und freigabeberechtigtes Personal beträgt die Stellenzulage 150,00 € im Monat. Neben der Zulage für militärische Führungsfunktionen, für den militärischen Flugsicherungsbetriebs-, Einsatzführungs- und Geoinformationsdienst oder für den maritimen Bereich wird sie nur gezahlt, soweit sie diese übersteigt. Wie sich die Zulagen im Einzelfall verrechnen, zeigt der Rechner in der Aufschlüsselung.
Beförderung
Zum Oberfeldwebel wird aus dem Dienstgrad Feldwebel befördert. Die Allgemeine Regelung A-1340/49 (Nr. 2027, Fußnote 22) verlangt fünf Jahre Dienstzeit und mindestens zwei Jahre seit der Ernennung zum Feldwebel. Die Soldatenlaufbahnverordnung kennt an dieser Stelle nur das eine Jahr des § 7 Abs. 2; für die Personalführung ist die strengere Regelung verbindlich. Es gilt das spätere der beiden Daten.
Wer mit einem höheren Dienstgrad eingestellt wurde, braucht weniger Dienstzeit: Als Unteroffizier eingestellt sind es vier Jahre, als Stabsunteroffizier drei, als Feldwebel zwei. Die Mindestzeit im Dienstgrad gilt auch dann.
Nächster Schritt ist der Hauptfeldwebel in A 8 (§ 20 Abs. 1 SLV). Aus den Fristen folgt kein Anspruch auf Beförderung: Es braucht einen besetzbaren höherwertigen Dienstposten sowie Eignung, Befähigung und Leistung.
Häufige Fragen
Was bringt die Amtszulage dem Oberfeldwebel gegenüber dem Feldwebel?
Beide Dienstgrade stehen in der Besoldungsgruppe A 7, das Grundgehalt ist in jeder Stufe gleich. Der Oberfeldwebel erhält zusätzlich 65,39 € im Monat. In Stufe 4 sind das 3.539,89 € statt 3.474,50 €.
Warum dauert es in der Regel mindestens zwei Jahre vom Feldwebel zum Oberfeldwebel?
Weil die A-1340/49 neben der Dienstzeit eine Mindestzeit im Dienstgrad verlangt. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, maßgeblich ist die spätere. Das trifft vor allem Laufbahnwechsler mit langer Vordienstzeit: Wer 2012 eingetreten und im April 2025 Feldwebel geworden ist, kann frühestens im April 2027 Oberfeldwebel werden, obwohl die fünf Jahre Dienstzeit längst erfüllt sind.
Welche Verpflichtungszeit brauchen Zeitsoldaten für den Oberfeldwebel?
Zeitsoldaten brauchen eine Verpflichtungszeit von mindestens acht Jahren. Wer als Unteroffizier eingestellt wurde, braucht sieben, als Stabsunteroffizier sechs, als Feldwebel fünf Jahre (A-1340/49 Nr. 2026).
Welche Fristen gelten für fliegendes Personal, Kampfschwimmer und KSK?
Für fliegendes Personal, Kampfschwimmer und Kommandosoldaten im KSK gelten kürzere Zeiten (A-1340/49 Nrn. 2020, 2021). Zum Oberfeldwebel sind es dann viereinhalb Jahre Dienstzeit und mindestens eineinhalb Jahre seit der Ernennung zum Feldwebel, statt fünf und zwei Jahre.
Weiter
- Nächstniedriger Dienstgrad Feldwebel / Bootsmann Besoldungsgruppe A 7
- Nächsthöherer Dienstgrad Hauptfeldwebel / Hauptbootsmann Besoldungsgruppe A 8
- Rechner Besoldungsrechner Netto, Zulagen und Familienzuschlag
- Rechner Erfahrungsstufen Wann der nächste Stufenaufstieg kommt
- Rechner Beförderung Fristen und Wartezeiten
Weiterführende Themen: Amtszulage, Netto und abzuege, Befoerderung
Quellen
-
BBesG, Anlage IV: Grundgehaltssätze der Bundesbesoldungsordnung A
Grundgehalt je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe.
gesetze-im-internet.de -
BBesG, Anlage IX: Amtszulagen
Höhe der Amtszulagen je Besoldungsgruppe.
gesetze-im-internet.de -
§ 27 BBesG: Erfahrungsstufen
Aufstieg in den Stufen des Grundgehalts nach Erfahrungszeit.
gesetze-im-internet.de -
Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
Laufbahnen und Dienstzeiten für die Beförderung.
gesetze-im-internet.de -
Allgemeine Regelung A-1340/49
Fristen für die Beförderung in der Personalführung der Bundeswehr.
Diese Seite gibt die Besoldungstabelle ab 01.05.2026 wieder und ersetzt keine Beratung. Maßgeblich ist die Bezügemitteilung.