Brutto und Netto je Erfahrungsstufe
| Stufe | Brutto | Netto |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 3.000,12 € | 2.534,29 € |
| Stufe 2 | 3.103,46 € | 2.606,55 € |
| Stufe 3 | 3.208,20 € | 2.679,37 € |
| Stufe 4 | 3.288,24 € | 2.734,74 € |
| Stufe 5 | 3.371,20 € | 2.791,79 € |
| Stufe 6 | 3.451,24 € | 2.846,58 € |
| Stufe 7 | 3.539,98 € | 2.906,98 € |
| Stufe 8 | 3.617,11 € | 2.959,28 € |
Stand: Besoldungstabelle ab 01.05.2026, Monatsbeträge. Brutto: Grundgehalt, ohne Familienzuschlag und Stellenzulagen. Netto: Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, ohne Beitrag zur Pflegeversicherung, also so, wie der Rechner unten voreingestellt ist. Für den eigenen Fall die Angaben im Rechner ändern.
Netto-Rechner für Korporal / Stabskorporal
Zulagen
Zum Stabskorporal gehört eine Amtszulage von 52,65 € im Monat, der Korporal hat keine. Das Grundgehalt ist bei beiden gleich; mit der Amtszulage liegt Stufe 1 beim Stabskorporal bei 3.052,77 € statt bei 3.000,12 €. Der Rechner setzt die Zulage nur beim Stabskorporal an.
Bei den nach Besoldungsgruppen gestaffelten Stellenzulagen gilt ab A 6 eine höhere Staffel als in A 3 bis A 5. Das betrifft etwa die Zulagen für Cyberverteidigung, für den IT-Betrieb der Bundeswehr und für die Verwendung bei einer obersten Bundesbehörde. Die genaue Höhe zieht der Rechner aus der Besoldungsgruppe.
Für Führungsfunktionen sind bis A 14 feste Beträge vorgesehen, etwa 100,00 € für Gruppen- oder Truppführer. Die Zulage für Kompaniefeldwebel bleibt auf A 7 bis A 9 beschränkt, weder Korporal noch Stabskorporal können sie erhalten.
Beförderung
Zum Korporal wird man aus dem Dienstgrad Oberstabsgefreiter befördert. Die Laufbahn der Mannschaften verlangt dafür sieben Jahre Dienstzeit (§ 11 SLV) und mindestens ein Jahr im bisherigen Dienstgrad (A-1340/49 Nr. 2023).
Zum Stabskorporal sind es zehn Jahre Dienstzeit und wiederum ein Jahr als Korporal. Wer jeweils zum frühestmöglichen Termin befördert wird, ist also drei Jahre Korporal. Die Fristen zeigen, ab wann eine Beförderung zulässig ist, einen Anspruch begründen sie nicht: Es braucht einen besetzbaren Dienstposten sowie Eignung, Befähigung und Leistung.
Häufige Fragen
Was unterscheidet den Stabskorporal vom Korporal?
Beide stehen in A 6 mit demselben Grundgehalt. Der Stabskorporal erhält zusätzlich die Amtszulage von 52,65 €. In Stufe 3 liegt der Korporal bei 3.208,20 €, der Stabskorporal bei 3.260,85 €. Außerdem braucht der Stabskorporal zehn statt sieben Jahre Dienstzeit.
Wann erreicht ein Mannschaftssoldat die Endstufe?
Bei Mannschaften dauern die Stufen 5 bis 7 nur je drei statt vier Jahre. Stufe 6 ist deshalb nach 14 Jahren erreicht, die Endstufe nach 20 statt nach 23 Jahren. Dort beträgt das Grundgehalt 3.617,11 €, mit Amtszulage 3.669,76 €. Wer zum Stabskorporal nach zehn Jahren befördert wird, steht ohne Vorzeiten in Stufe 4 mit 3.340,89 €.
Wie geht es nach dem Stabskorporal weiter?
In der Laufbahn der Mannschaften ist der Stabskorporal der höchste Dienstgrad, eine weitere Beförderung gibt es dort nicht. Mehr Grundgehalt bringen dann nur noch die Erfahrungsstufen. Wer weiter aufsteigen will, braucht einen Wechsel in eine andere Laufbahn, etwa die der Feldwebel; die Beförderung zum Feldwebel setzt die bestandene Feldwebelprüfung voraus.
Gibt es für Korporale den Erhöhungsbetrag beim Familienzuschlag?
Nein. Der Erhöhungsbetrag für Kinder ist auf die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 beschränkt, in A 6 entfällt er. Kinder berücksichtigt der Familienzuschlag weiterhin: je 154,99 € für das erste und das zweite Kind und 482,89 € für jedes weitere Kind ab dem dritten. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zum Familienzuschlag.
Weiter
- Nächstniedriger Dienstgrad Oberstabsgefreiter Besoldungsgruppe A 5
- Rechner Besoldungsrechner Netto, Zulagen und Familienzuschlag
- Rechner Erfahrungsstufen Wann der nächste Stufenaufstieg kommt
- Rechner Beförderung Fristen und Wartezeiten
Weiterführende Themen: Amtszulage, Befoerderung, Stellenzulagen
Quellen
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BBesG, Anlage IV: Grundgehaltssätze der Bundesbesoldungsordnung A
Grundgehalt je Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe.
gesetze-im-internet.de -
BBesG, Anlage IX: Amtszulagen
Höhe der Amtszulagen je Besoldungsgruppe.
gesetze-im-internet.de -
§ 27 BBesG: Erfahrungsstufen
Aufstieg in den Stufen des Grundgehalts nach Erfahrungszeit.
gesetze-im-internet.de -
Soldatenlaufbahnverordnung (SLV)
Laufbahnen und Dienstzeiten für die Beförderung.
gesetze-im-internet.de -
Allgemeine Regelung A-1340/49
Fristen für die Beförderung in der Personalführung der Bundeswehr.
Diese Seite gibt die Besoldungstabelle ab 01.05.2026 wieder und ersetzt keine Beratung. Maßgeblich ist die Bezügemitteilung.