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Wehrsold: Gesetzentwurf schließt Lücke für Hauptgefreite

Das Reservestärkungsgesetz liegt dem Bundestag vor. Es ergänzt die Wehrsoldtabelle um den Hauptgefreiten mit 2.670 Euro, rückwirkend zum 1. Januar 2026.

· 1 Min. Lesezeit

Die Bundesregierung will eine Lücke im Wehrsoldgesetz schließen. Ihr Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve liegt dem Bundestag seit dem 7. Oktober 2026 vor. Artikel 8 ersetzt die Anlage zum Wehrsoldgesetz und führt den Dienstgrad Hauptgefreiter wieder in der Tabelle.

Die Tabelle im Entwurf

Der Entwurf nennt diese Monatsbeträge:

  • Wehrsoldgruppe 1 (unter anderem Jäger, Panzergrenadier, Flieger, Matrose): 2.600 Euro Wehrsoldgrundbetrag, 495 Euro Auslandsvergütung
  • Wehrsoldgruppe 2, Gefreiter: 2.630 Euro, 495 Euro Auslandsvergütung
  • Wehrsoldgruppe 3, Obergefreiter: 2.650 Euro, 542 Euro Auslandsvergütung
  • Wehrsoldgruppe 4, Hauptgefreiter: 2.670 Euro, 542 Euro Auslandsvergütung

Der Kinderzuschlag beträgt 115 Euro je Kind. Die Beträge der ersten drei Gruppen stehen so schon in der geltenden Anlage zum Wehrsoldgesetz. Neu ist allein die vierte Zeile.

Warum die Zeile fehlte

Die Begründung des Entwurfs erklärt die Lücke. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz vom 22. Dezember 2025 hat die Dauer des Freiwilligen Wehrdienstes von höchstens 23 auf höchstens elf Monate verkürzt. Hauptgefreiter wird man frühestens nach zwölf Monaten. Deshalb hatte der Gesetzgeber für diesen Dienstgrad keinen Wehrsold mehr vorgesehen.

Es gibt aber eine Übergangsregel: Wer am 1. Januar 2026 schon Freiwilligen Wehrdienst leistete, darf seine restliche Dienstzeit nach altem Recht beenden. Es gibt also weiterhin Hauptgefreite im Freiwilligen Wehrdienst. Für sie legt der Entwurf den Betrag jetzt fest. Die Bundesregierung spricht von einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

Rückwirkung und Kosten

Die neue Anlage soll mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft treten. Damit wäre der Anspruch der betroffenen Hauptgefreiten für das ganze Jahr 2026 gesetzlich geregelt. Die Mehrkosten beziffert der Entwurf für das Haushaltsjahr 2026 auf rund 251.300 Euro.

Wie es weitergeht

Der Entwurf ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Bundestag muss ihn noch beraten und beschließen, erst danach wird er im Bundesgesetzblatt verkündet. Bis dahin können sich Beträge und Termine ändern.

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Quellen

  • Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz), Bundestagsdrucksache 21/8407

    Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf der Bundesregierung, 07.10.2026, Artikel 8 und Artikel 19

    dserver.bundestag.de
  • Wehrsoldgesetz, Anlage zu den §§ 4 und 6

    Gesetze im Internet, geltende Fassung, abgerufen am 13.10.2026

    gesetze-im-internet.de

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