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Reservestärkungsgesetz: Bundestag berät in erster Lesung

Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 das Reservestärkungsgesetz beraten. Der Entwurf bringt mehr Geld für Fahrten und Auslandseinsätze von Reservisten.

Amtlich bekannt: (Erste Lesung im Bundestag) · auf dieser Seite seit · 2 Min. Lesezeit

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Oktober 2026, über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve beraten. Das war die erste Lesung, also die erste Aussprache im Plenum. Nach einer halben Stunde wurde der Entwurf an die Fachausschüsse überwiesen. Federführend ist der Verteidigungsausschuss. Dort wird der Text jetzt im Einzelnen beraten und kann noch geändert werden.

Worum es geht

Die Bundesregierung will Reservistinnen und Reservisten, also ehemalige Soldaten, die für Übungen und Einsätze zur Verfügung stehen, künftig in begrenztem Umfang auch verpflichtend heranziehen können. Bisher war das außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls nur für Übungen möglich. Zugleich soll der Dienst in der Reserve attraktiver werden. Dafür enthält der Gesetzentwurf mehrere Änderungen beim Geld.

Was sich beim Geld ändern soll

Fahrtkosten: Wer während des Reservistendienstes nicht in der Kaserne wohnt und täglich nach Hause fährt, soll einen Zuschlag bekommen. Geplant sind 20 Cent je Kilometer mit dem eigenen Auto zwischen Dienststätte und Wohnung. Der Zuschlag ist auf höchstens 29 Euro am Tag begrenzt. Liegt die Wohnung weniger als 30 Kilometer von der Dienststätte entfernt, gibt es ihn nicht.

Auslandszuschlag: Reservisten sollen einen höheren Zuschlag bekommen, wenn sie an einem Ort eingesetzt werden, für den aktive Soldaten Auslandsdienstbezüge erhalten. Die Höhe soll sich künftig auch nach der Zonenstufe des Dienstorts richten, die in der Auslandszuschlagsverordnung festgelegt ist.

Arbeitgeber: Arbeitgeber sollen die Kosten für eine Ersatzkraft schon ab dem ersten Tag der Wehrübung erstattet bekommen können, insgesamt für höchstens 30 Tage. Betriebe mit höchstens 249 Beschäftigten sollen zusätzlich pauschal 500 Euro bekommen, wenn eine Wehrübung mindestens 30 Tage dauert.

Wehrsold: Der Entwurf ergänzt außerdem die Wehrsoldtabelle um den Hauptgefreiten, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Darüber haben wir am 13. Oktober berichtet.

Die Bundesregierung rechnet ab 2027 mit Mehrausgaben von rund 43,1 Millionen Euro im Jahr.

Was der Bundesrat verlangt

Der Bundesrat, die Vertretung der Länder, hat zu dem Entwurf Stellung genommen. Er fordert unter anderem Ausnahmen für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste. Er spricht auch die Bezüge während Wehrübungen an. Bei Beamten, die sich freiwillig zu einer Wehrübung verpflichten, zahlt der Dienstherr die Bezüge nur sechs Wochen im Kalenderjahr weiter. Danach entfällt nach Darstellung des Bundesrats die Beihilfe für die Familienangehörigen.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung viele Vorschläge ab. Sie will aber prüfen, ob sie bei der Erstattung und Fortzahlung von Bezügen während Wehrübungen etwas ändert.

Wie es weitergeht

Der Verteidigungsausschuss berät den Entwurf. Danach muss der Bundestag ihn noch beschließen, erst dann wird er im Bundesgesetzblatt verkündet. Bis dahin können sich Beträge und Regeln ändern. Einen Termin für die Abstimmung nennt der Bundestag noch nicht.

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Quellen

  • Reservistendienst in der Bundeswehr soll neu geregelt werden

    Deutscher Bundestag, Textarchiv, 15.10.2026

    bundestag.de
  • Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz), Bundestagsdrucksache 21/8407

    Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung, 07.10.2026

    dserver.bundestag.de

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