Am 17. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht einen weiteren Beschluss zur Besoldung gefasst (Aktenzeichen 2 BvL 20/17 und weitere). Diesmal ging es um die Beamten des Landes Berlin in der Besoldungsordnung A. Das ist die Tabelle, nach der die meisten Beamten und auch die Soldaten bezahlt werden. Geprüft wurden die Jahre 2008 bis 2020.
Das Ergebnis ist deutlich: Rund 95 Prozent der geprüften Besoldungsgruppen waren verfassungswidrig zu niedrig. Ausgenommen blieben in mehreren Jahren nur die oberen Gruppen A 14, A 15 und A 16.
Die neue Untergrenze
Das Wichtigste an dem Beschluss ist ein schärferer Maßstab für die unterste Grenze. Früher maß das Gericht vor allem am Abstand zur Grundsicherung. Jetzt gilt zusätzlich eine feste Linie, die Prekaritätsschwelle. Sie liegt bei 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens.
Das klingt sperrig, meint aber etwas Einfaches. Das Median-Einkommen ist das Einkommen in der Mitte: Die eine Hälfte verdient mehr, die andere weniger. Der Zusatz „Äquivalenz" sorgt nur dafür, dass sich Haushalte verschiedener Größe vergleichen lassen. Wer unter 80 Prozent dieser Mitte liegt, gilt als armutsnah. So wenig, sagt das Gericht, darf der Staat seine Leute nicht bezahlen. Wird diese Grenze unterschritten, ist das für sich genommen schon ein Verstoß.
Nach den Zahlen des Gerichts verfehlten 57,8 Prozent der jährlichen Nettobeträge der Berliner A-Besoldung diese Mindestbesoldung.
Warum das für den Bund zählt
Auch dieser Beschluss betraf Berlin, der Maßstab aber gilt bundesweit. Für den Bund heißt das: Er muss nachweisen, dass seine Besoldung diese Grenze hält. Genau deshalb arbeitet der Bund am Bundesalimentationsgesetz, und deshalb stehen Nachzahlungen im Raum. Den Stand dieses Verfahrens zeigt die Seite Amtsangemessene Alimentation. Ob Sie selbst zum betroffenen Kreis gehören, ordnet die Betroffenheitsprüfung ein.
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