Soldatenbesoldung

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2020: Karlsruhe setzt Maßstäbe für die Besoldung

Am 4. Mai 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berliner Richterbesoldung für zu niedrig. Die Maßstäbe daraus binden bis heute auch den Bund.

Amtlich bekannt: (Beschluss des Zweiten Senats) · auf dieser Seite seit · 1 Min. Lesezeit

Am 4. Mai 2020 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen wichtigen Beschluss gefasst (Aktenzeichen 2 BvL 4/18). Es ging um die Bezahlung von Richtern und Staatsanwälten im Land Berlin. Das Gericht stellte fest: In den Jahren 2009 bis 2015 war ihre Besoldung in mehreren Gruppen zu niedrig und damit verfassungswidrig.

Das Wort dahinter heißt Alimentation. Gemeint ist die Pflicht des Staates, seine Beamten, Richter und Soldaten samt Familie angemessen zu versorgen. Sie steht in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes.

Woran das Gericht die Bezahlung misst

Der Beschluss ist auch deshalb wichtig, weil er klare Prüfpunkte nennt. Auf der ersten Stufe vergleicht das Gericht die Entwicklung der Besoldung mit mehreren Größen, darunter:

  • den Tariflöhnen im öffentlichen Dienst,
  • den allgemeinen Löhnen und den Verbraucherpreisen,
  • dem Abstand zwischen den Besoldungsgruppen,
  • dem Abstand der untersten Gruppe zur Grundsicherung.

Der letzte Punkt ist der bekannteste. Die Nettoalimentation, also das, was nach Steuern und Abgaben übrig bleibt, muss in der untersten Besoldungsgruppe mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen. Das Grundsicherungsniveau ist das, was jemand ohne Arbeit vom Staat zum Leben bekäme. Gerechnet wird mit einer Familie mit zwei Kindern.

Warum das Soldaten angeht

Das Verfahren betraf Berlin. Die Maßstäbe aber gelten für jeden Dienstherrn in Deutschland, auch für den Bund. Genau nach diesen Regeln wird seitdem geprüft, ob die Bundesbesoldung hoch genug ist. Daraus ist die bis heute offene Frage entstanden, ob der Bund seine Beamten und Soldaten in den vergangenen Jahren angemessen bezahlt hat. Das Land Berlin musste seine Besoldung bis zum 1. Juli 2021 nachbessern.

Wie es beim Bund weitergeht, steht auf der Seite Amtsangemessene Alimentation. Dort finden Sie den aktuellen Stand des geplanten Bundesalimentationsgesetzes.

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