Sechs Monate nach der Vorlage des Referentenentwurfs hat das Bundeskabinett das Bundesalimentationsgesetz noch nicht beschlossen. Auf der Verfahrensseite des Bundesinnenministeriums steht am 13. Oktober 2026 unverändert: Referentenentwurf veröffentlicht am 14. April 2026, Regierungsentwurf noch nicht verabschiedet, Gesetz noch nicht verkündet.
Was die Bundesregierung dem Bundestag mitteilt
Zwei aktuelle Bundestagsdrucksachen bestätigen den Stand. In ihrem Bericht zur Staatsmodernisierung vom 7. Oktober 2026 schreibt die Bundesregierung, die Tabellenreform in der Besoldung sei Teil eines Referentenentwurfs, „der sich aktuell in der Ressortabstimmung befindet“. Ziel sei unter anderem, die Besoldung und Versorgung des Bundes für die Jahre 2025 und 2026 anzupassen und die amtsangemessene Alimentation sicherzustellen. Im Anhang des Berichts ist die Maßnahme „Tabellenreform der Besoldung“ mit dem Status „in Umsetzung“ und der Zeitangabe 12/2027 geführt.
Schon am 28. August 2026 hatte die Bundesregierung auf eine schriftliche Frage aus dem Bundestag geantwortet, die regierungsinternen Abstimmungen zum Entwurf seien noch nicht abgeschlossen. Zu den finanziellen Folgen für den Bundeshaushalt lasse sich deshalb noch nichts Genaues sagen.
Was im Entwurf steht
Nach der Darstellung des Bundesinnenministeriums soll das Gesetz zwei Dinge leisten. Es überträgt den Tarifabschluss vom 6. April 2025 auf die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund. Und es setzt die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 und vom 17. September 2025 um.
Dazu ist eine Tabellenreform vorgesehen: Die Stufe 1 soll in allen Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A entfallen, der Familienzuschlag der Stufe 1 soll vollständig in die Grundgehaltstabellen wandern. Das alles ist Entwurf. Solange das Kabinett nicht beschlossen und der Bundestag nicht zugestimmt hat, gilt die bisherige Rechtslage.
Druck aus den Verbänden
Der BDZ, die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, fordert einen Kabinettsbeschluss spätestens am 30. November 2026. Danach solle das Gesetzgebungsverfahren ohne weitere Verzögerung weiterlaufen. Eine Zusage der Bundesregierung zu diesem Termin gibt es nicht.
Was das für Soldatinnen und Soldaten heißt
Für die Truppe gilt dasselbe Bundesbesoldungsgesetz wie für die Bundesbeamten. Ob und in welcher Höhe für zurückliegende Jahre nachgezahlt wird, entscheidet sich erst mit dem Gesetz. Einen amtlich festgesetzten Betrag gibt es bisher nicht. Den Gang des Verfahrens hält die Seite zum Verfahrensstand fest. Ob Sie zum betroffenen Kreis gehören, ordnet die Betroffenheitsprüfung ein.
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